Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNG

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden (Kunde) und dem Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Kommt es zu keinem schriftlichen Angebot so gilt die Zahlung der Honorarnote, bei mehreren Rechnungen, die erste Teilzahlung als konkludent zu Stande gekommener Vertragsabschluss.

2.3. In allen anderen Fällen kommt der Vertrag durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass er den Auftrag annimmt.

3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

3.2. Der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

3.3. Der Kunde wird den Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von dem Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hat der Kunde des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) sämtliche daraus resultierenden Kosten zu ersetzen (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, usw.).

3.5. Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.6. Der Kunde wird den Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, die einen Einfluss auf seine Beratungstätigkeit haben könnten, umfassend informieren.

3.7. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) von dieser informiert werden.

4. TERMINE

4.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) bemüht sich die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.).

4.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.).

4.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

4.4. Vereinbarte Termine sind verbindlich und können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigen Stornierungen (weniger als 48 Stunden) wird die Beratung/Leistung zur Gänze in Rechnung gestellt. Sollten Termine vom Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) aufgrund unvorhersehbarer Umstände abgesagt werden müssen und wird kein akzeptabler Ersatztermin gefunden, wird der ausstehende Betrag rückerstattet.

5. RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung dem Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) eine taugliche Sicherheit leistet.

6. HONORAR

6.1. Wenn nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) bei Vertragsabschluss bzw. bei Teilzahlungen unmittelbar nach Erbringung der einzelnen Leistungen. Der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

6.2. Alle Leistungen des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.), die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle dem Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) erwachsenden Barauslagen z. B. für Botendienste, Versandkosten oder Reisen, sind vom Kunden zu ersetzen.

 

6.3. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

7. ZAHLUNG

7.1. Die Rechnungen des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) werden ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. als vereinbart.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

7.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

7.5. Der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) ist berechtigt, dem Kunde Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) ausdrücklich einverstanden.

8. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

8.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Leistungsbeschreibungen, Coaching-Methoden, Coaching-Unterlagen, Trainingsunterlagen, Coaching-Vorgehensweisen, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.). Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

8.2 Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

9. KENNZEICHNUNG

Der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

10. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

10.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch den Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) zu.

10.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für den Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

10.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

10.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) beruhen.

10.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

10.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

11. HAFTUNG

11.1. Der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für ihn erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung des Auftragnehmes (back2business Tanja Reiter e.U.) für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) seiner Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

11.2. Der Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

12. DAUER DES VERTRAGES

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts/Erfüllung des Auftrages.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. MEDIATIONSKLAUSEL

13.1 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

13.2 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

14. ANZUWENDENDES RECHT

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

15. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTAND

15.1. Erfüllungsort ist Wien.

15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer (back2business Tanja Reiter e.U.) und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

16.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

16.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (back2business Tanja Reiter e.U.) zuständig.